Moderne Jägerinnen und Jäger gehen verantwortungsbewusst mit den Ihnen aufgetragenen Rollen um. Im Vordergrund steht dabei immer das Wohl des Tieres und ein möglichst leidfreies Erlegen des Wildes. Als Wild wird dabei jedes Tier angesehen, dass als herrenlos gilt, also über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht durch Menschenhand gehalten, gepflegt oder gefüttert wurde.
Die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit haben in vielen geschriebenen Regeln ihren Niederschlag gefunden. So wird im Bundesjagdgesetz z.B. bestimmt, dass[1]
- die Hege die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel hat (‘§’ 1 Abs. 2 BJG),
- auf Schalenwild nicht mit Schrot geschossen werden darf (‘§’ 19 Abs. 1 Nr. 1 BJG),
- Büchsenpatronen unterhalb einer bestimmten Auftreffenergie bzw. eines bestimmten Kalibers nicht verwandt werden dürfen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b BJG),
- auf gesundes Wild nicht mit Pistolen oder Revolvern geschossen werden darf (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d BJG),
- Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, nicht aufgestellt werden dürfen (§ 19 Abs. 1 Nr. 8 BJG),
- Wild nicht vergiftet werden darf und keine vergifteten oder betäubenden Köder verwandt werden dürfen (§ 19 Abs. 1 Nr. 15 BJG),
- in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständig-werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, grundsätzlich nicht bejagt werden dürfen (§ 22 Abs. 4 Satz 1 BJG) oder
- krankgeschossenes Wild unverzüglich zu erlegen ist, um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren; gleiches gilt für schwerkrankes Wild, wenn es nicht gesundgepflegt werden kann (§ 22a Abs. 1 BJG).
Im Jagdjahr 2019/2020 waren über 397.000 Personen in Deutschland in Besitz eines Jagdscheins. Die Anzahl der Jagdscheininhaber nahm seit der letzten Jahrhundertwende kontinuierlich zu. Im Jagdjahr 2019/2020 sind etwa 384.000 aller Jagdscheininhaber als Jäger in Deutschland tätig.[2]
Jägerinnen und Jäger sind neben Fischerinnen und Fischern die einzigen ehrenamtlich tätigen Naturschützenden. Sie müssen eine umfangreiche Ausbildung und eine staatliche Prüfung absolvieren. Für das sogenannte „grüne Abitur“ lernt die angehende Jägerschaft für verschiedene Fachbereiche wie Biologie von Tieren und Pflanzen, Fleischhygiene, Waffenrecht und -handhabung, Naturschutz, Artenschutz, Biotopgestaltung, Jagdbetrieb, Hundewesen oder Tierschutzrecht. Bis zu 180 Pflichtstunden müssen die Anwärterinnen und Anwärter im „Klassenzimmer“ und auf dem Schießstand absolvieren. Darüber hinaus lernen alle waidgerechten Jägerinnen und Jäger in Deutschland ein Leben lang. Regelmäßige Schießübungen, fachliche Weiterbildungen, Jagdpraxis sowie die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus Politik, Umwelt, Recht oder Artenschutz sollten zum Alltag gehören. Die Jägerschaft in Deutschland muss überdies ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf den Waffenbesitz regelmäßig nachweisen. Unzuverlässigkeit – auch Ordnungswidrigkeiten in völlig anderen Bereichen – ist gleichbedeutend mit dem sofortigen Jagdscheinentzug. [3]
Artenschutz ist Jagdsache: Dem Bundesjagdgesetz in Deutschland ist zu verdanken, dass keine Tierart, die ihm unterliegt, ausgestorben ist. Denn wie die Forstwirtschaft basiert auch die Jagd auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Das heißt, es werden nur so viele Tiere oder Bäume entnommen, wie langfristig nachkommen. Naturschutz und Artenschutz werden großgeschrieben.[4]
Jagd ist Naturschutz: Die Stärke der Jägerinnen und Jäger liegt im angewandten, praktischen Naturschutz. Dazu zählt z. B. die Einrichtung von Ruhezonen oder die Schaffung von Äsungs- und Deckungsflächen für das Wild. Solche neu eingesäten oder bepflanzten Flächen sind nicht nur für das Wild wichtig. Gerade in intensiv genutzter Landschaft bieten Wildäcker, Hecken und Gebüsche, Kräuter- und Blütenpflanzen vielen selten gewordenen Reptilien, Vögeln, Schmetterlingen, Hummeln und anderen Insekten neuen Lebensraum. Auch die Pflege von Streuobstwiesen oder die Anlage eines Laichgewässers am Waldrand gehört zu den typischen Naturschutzmaßnahmen der Jäger. Über diese Einzelmaßnahmen hinaus haben sie in vielen Bundesländern eigene großflächige und langfristige Artenschutzprogramme z. B. für Rebhuhn, Auerwild, Birkwild, Haselwild, für Großtrappe, Seehund und Fischotter ins Leben gerufen.[5]
Ausbildung zum Jäger / zur Jägerin: Die Jägerausbildung soll mindestens 100 Stunden theoretische Ausbildung sowie zusätzlich die praktische Ausbildung und das jagdliche Schießen umfassen. Dies ist bei der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen. Im Übrigen erfolgt der Nachweis der erworbenen Kenntnisse durch die erfolgreiche Jägerprüfung. Vor dem ersten Übungsschießen hat der Kandidat eine Einweisung in die Unfallverhütungsvorschriften Waffe und Munition und eine erste Einweisung in den Umgang mit Waffen (praktische Handhabung) zu absolvieren. Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Prüfungsinhalten. Diese sind in einem Rahmenplan festzulegen. Inhalt der Ausbildung sollten auch die Organisation der Jägerschaft sowie deren Aufgaben sein.[6]
Quellen
[1] Deutscher Jagdverband 2021: https://www.jagdverband.de/waidgerechtigkeit
[2] Statista 2022: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/161126/umfrage/anzahl-der-jagdscheininhaber-in-deutschland-seit-1968/#:~:text=Im%20Jagdjahr%202019%2F2020%20waren,als%20J%C3%A4ger%20in%20Deutschland%20t%C3%A4tig.
[3] Jagd-Fakten: https://www.jagd-fakten.de/
[4] Jagd-Fakten: https://www.jagd-fakten.de/alle-fakten-zur-jagd-in-deutschland-auf-einem-blick/artenschutz-ist-jaegersache
[5] Deutscher Jagdverband: https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/natur-und-artenschutz/warum-sind-jaeger-naturschuetzer
[6] Deutscher Jagdverband: https://www.jagdverband.de/eckpunkte-jaegerausbildung
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